Steuerberater

Friedhelm Glanert

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Aktuell


16.03.2023

Bundesfinanzhof berichtet über Geschäftslage

Am 28.02.2023 fand nach vier Jahren die traditionelle Pressekonferenz des Bundesfinanzhofs wieder im altbewährten Format als Präsenzveranstaltung statt.

Zeitgleich hat das Gericht seinen Jahresbericht 2022 auf seiner Website (www.bundesfinanzhof.de) veröffentlicht. Dieser trägt den Titel „Steuerrechtsschutz in einer digitalisierten Welt“ und gibt damit anschaulich wieder, was den Bundesfinanzhof im abgelaufenen Jahr besonders beschäftigt hat. Zu nennen sind insbesondere die elektronische Gerichtsakte und der elektronische Rechtsverkehr. Dass darüber das „Tagesgeschäft“ nicht zu kurz kam, zeigt die im Jahresbericht enthaltene Zusammenstellung der zahlreichen wichtigen Entscheidungen, die im Jahr 2022 vom Bundesfinanzhof getroffen wurden. Zugleich enthält der Bericht einen Ausblick auf die im Jahr 2023 zu erwartenden Entscheidungen von besonderer Bedeutung.

Die Geschäftslage des Gerichts hat sich im vergangenen Jahr nur wenig gegenüber den Vorjahren verändert. Die elf Senate haben insgesamt 1.864 Verfahren erledigt. Die Zahl der eingegangenen Fälle belief sich auf 1.958, sodass sich der Bestand an unerledigten Verfahren zum Jahresende 2022 leicht auf nunmehr 1.883 erhöht hat.

Hervorzuheben ist die unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen. Sie lag in den besonders wichtigen Revisionsverfahren bei 45 % (Vorjahr 49 %) und bei den Nichtzulassungsbeschwerden bei rund 14 %. Die beim Bundesfinanzhof geführten Verfahren dauerten bis zu ihrer Erledigung im Durchschnitt rund 11 Monate. Diese Zahl umfasst alle Arten von Verfahren, mithin auch Nichtzulassungsbeschwerden und Prozesskostenhilfeanträge. Bei den Revisionsverfahren lag die durchschnittliche Verfahrensdauer im Berichtsjahr bei 23 Monaten. Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich acht Monate.

Bundesfinanzhof, Pressemitteilung Nummer 012/23 vom 28. Februar 2023