Steuerberater

Friedhelm Glanert

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Aktuell


25.10.2022

EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke

Die EU setzt sich für einen fairen Steuerwettbewerb ein und bekämpft schädliche Steuerpraktiken. Der Rat hat am 4. Oktober 2022 beschlossen, Anguilla, die Bahamas und die Turks- und Caicosinseln in die EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke aufzunehmen. Damit umfasst die EU-Liste nun zwölf Länder und Gebiete:

  • Amerikanisch-Samoa

  • Anguilla

  • Bahamas

  • Fidschi

  • Guam

  • Palau

  • Panama

  • Samoa

  • Trinidad und Tobago

  • Turks- und Caicosinseln

  • Amerikanische Jungferninseln

  • Vanuatu

Der Rat bedauert, dass diese Länder und Gebiete in steuerlichen Angelegenheiten nicht kooperativ sind, und ersucht sie, mit der EU-Gruppe „Verhaltenskodex“ zusammenzuarbeiten, um die offenen Fragen zu klären.

Die Turks- und Caicosinseln werden zum ersten Mal in die Liste aufgenommen. Die Bahamas standen 2018 und Anguilla 2020 schon einmal auf der Liste.

Hintergrund

Die überarbeitete EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke enthält Länder, die entweder keinen konstruktiven Dialog mit der EU über verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich aufgenommen haben oder ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der erforderlichen Reformen nicht nachgekommen sind. Diese Reformen sollten darauf abzielen, eine Reihe objektiver Kriterien für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich zu erfüllen, zu denen die Steuertransparenz, die Steuergerechtigkeit und die Umsetzung internationaler Standards gehören, durch die Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung verhindert werden sollen.

Anguilla, die Bahamas und die Turks- und Caicosinseln wurden in die Liste aufgenommen, da Bedenken bestehen, dass diese drei Länder und Gebiete – die keinen oder nur einen nominalen Körperschaftsteuersatz haben – Gewinne anziehen, die keine reale Wirtschaftstätigkeit abbilden. Insbesondere haben sie eine Reihe von Empfehlungen des OECD-Forums über schädliche Steuerpraktiken (FHTP) in Bezug auf die Durchsetzung der Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz nicht angemessen umgesetzt, obwohl sie sich Anfang des Jahres dazu verpflichtet hatten.

Rat der EU, Pressemitteilung vom 4. Oktober 2022